Allgemeine Geschäftsbedingungen der
cyberlab digitale entwicklungen gmbh
Fotogemälde ist eine Marke der cyberlab digitale
entwicklungen gmbh.
Im Folgenden wird cyberlab digitale
entwicklungen gmbh als Auftragnehmer und der Kunde als
Auftraggeber bezeichnet.
1. VERTRAGSUMFANG
2. TERMINE
3. PREISE
4. HAFTUNG
5. ABHOLUNG
6. GEWÄHRLEISTUNG
7. ZAHLUNGEN
8. EIGENTUMSVORBEHALT
9. SONSTIGES
VERTRAGSUMFANG
1. Mit Übergabe des zu bearbeitenden Foto bzw.
Filmmaterials gilt der Auftrag als erteilt.
2. Allen Aufträgen liegen unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Auftragserteilung
bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu sein und erkennt diese ausdrücklich
an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an.
Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als
Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige
Geschäftsbedingungen (wie Einkaufsbedingungen) des
Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das
gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen gilt
ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche
Nebenabreden oder Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit;
von der Erfordernis der Schriftform kann daher auch nicht
durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden.
3. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm die Urheber, Nutzungs
bzw. Reproduktionsrechte an allen dem Auftragnehmer zur
Bearbeitung übergebenen Materialien und Daten zustehen. Für
die Verletzung solcher Rechte übernehmen wir keinerlei
Haftung.
4. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und
verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich; dies gilt
auch im Fall von kostenpflichtigen Kostenvoranschlägen.
Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich und werden
in dem vom Auftraggeber angegebenen Umfang rechtsgültig.
TERMINE
5. Zusagen über Liefer Fertigstellungs und Versandtermine
sind unverbindlich. Eine Überschreitung dieser Termine
berechtigt den Auftraggeber nur im Fall des vom
Auftragnehmer schriftlich zugesagten Liefertermins zum
Rücktritt, wenn dem Auftragnehmer eine Nachfrist von
mindestens 14 Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos
abgelaufen ist. Der Rücktritt muss mittels eingeschriebenen
Briefes erfolgen und berechtigt den Auftraggeber lediglich
zur zinsenfreien Rückforderung allfällig geleisteter
Anzahlungen, nicht jedoch zum Schadenersatz.
PREISE
6. Die Preise verstehen sich in Euro, inkl. Mehrwertsteuer,
sofern nichts anderes angegeben ist. Von Preislisten
abweichende Preise gelten jeweils für den konkreten
Auftrag. Versendungskosten werden vom Auftraggeber
zusätzlich getragen.
Die in Preislisten angegebenen Preise können allfälligen
Preisänderungen angepasst werden. Preisüberschreitungen
berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung seiner
Zahlungspflicht aus welchem Titel immer, es sei denn, die
Unangemessenheit der Überschreitung wird rechtswirksam
durch Gerichtsurteil festgestellt.
HAFTUNG
7. Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem
jeweils neuesten Stand der fotochemischen bzw. digitalen
und elektronischen Technologien ausgeführt. Sollte es
dennoch zum Verlust oder zur Beschädigung von vom
Auftraggeber zur Bearbeitung übergebenen Filmen,
Bildvorlagen udgl. kommen, so haftet der Auftragnehmer für
sich und seine Leute, nur für vorsätzliches oder
grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des
Materialwertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die
Geltendmachung von Herstellungs und Aufnahmekosten, Honorar
und Gagenforderungen oder ideellen Werten, sind
ausgeschlossen.
8. Die in den fotografischen Materialien enthaltenen
Farbstoffe können sich mit der Zeit sowie unter Einfluss
von Licht, Wärme, Feuchtigkeit und Chemikalien verändern.
Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen aus welchem Titel immer.
9. Ebenso berechtigen Fehler, die infolge
missverständlicher, ungenauer oder unvollständiger Angaben
bei Auftragserteilung entstanden sind, nicht zu
Ersatzansprüchen.
ABHOLUNG
10. Der Auftraggeber hat das zur Bearbeitung übergebene
Foto und Filmmaterial alsbald nach Fertigstellung
abzuholen. Zur Aufbewahrung von Fotoausarbeitungen ist der
Auftragnehmer nur drei Monate ab Auftragserteilung
verpflichtet, vom Auftraggeber nicht abgeholtes Material
wird danach vernichtet. Die Pflicht des Auftraggbers, das
vereinbarte Entgelt zur Gänze zu bezahlen, bleibt davon
unberührt.
11. Werden die ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien
nicht vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten
Person abgeholt, erfolgt die Lieferung der ausgearbeiteten
Foto und Filmmaterialien unversichert auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers, unabhängig davon, ob der
Transport vom Auftragnehmer selbst oder von Dritten
durchgeführt wird.
Bei Versendung der ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien
geht die Gefahr mit der Übergabe der ausgearbeiteten Foto
und Filmmaterialien an den Transportunternehmer oder an
jene Person, die im Auftrag des Auftragnehmers die
Materialien abholt, über.
Der Gefahrenübergang ist spätestens mit Versandbereitschaft
durch den Auftragnehmer bewirkt.
GEWÄHRLEISTUNG
12. Mängelrügen müssen vom Auftraggeber, soferne nicht
durch gesetzliche Regelung andere Fristen zwingend
vorgesehen sind (und diese gesetzlichen Bestimmungen auch
auf den Auftraggeber zwingend anzuwenden sind), spätestens
binnen sieben Tagen ab Ausfolgung der in Auftrag gegebenen
Arbeiten erfolgen, widrigenfalls sie nicht mehr
berücksichtigt werden können. Bei Barzahlung und Abholung
in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber selbst oder einen seiner Vertreter sind die in
Auftrag gegebenen Arbeiten sofort zu überprüfen und
gegebenenfalls zu rügen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
13. Der Auftragnehmer verbessert bei fristgerechter,
ordnungsgemäßer und gerechtfertigter Mängelrüge in
angemessener Frist, wobei der Auftraggeber dem
Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Der
Auftragnehmer kann sich aber von dieser
Verbesserungspflicht durch Leistung eines Betrages, der der
Preisminderung entspricht, befreien. Die Erhebung einer
Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht, seinen
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das vereinbarte
Aufrechnungsverbot gilt auch in diesem Fall. Ist die
Mitarbeit des Auftraggebers notwendig, entbindet
Untätigkeit des Auftraggebers den Auftragnehmer von der
Verbesserungspflicht. Im Falle des Verzuges des
Auftraggebers gilt die Leistung als ordnungsgemäß und
mängelfrei erbracht. Der Auftraggeber hat dann keine
Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung.
Für darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche wird
nicht gehaftet. Insbesondere besteht keine Haftung für
Schäden, im Vermögensbereich des Auftraggebers, auch nicht
für Folgeschäden jeder Art.
Wenn Dritte Personen Verbesserungsversuche oder Eingriffe,
welcher Art auch immer vorgenommen haben, sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
ZAHLUNGEN
14. Zahlungen sind unverzüglich bei Abholung fällig bzw.
wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird,
innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei
Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir
berechtigt, 18 % Verzugszinsen (1,5 % pro Monat) zu
verrechnen. Wird nichts anderes vereinbart, werden die
ausgearbeiteten Foto und Filmmaterialien nur Zug um Zug
gegen Bezahlung aller offenen Rechnungen herausgegeben.
Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich aller offenen
Forderungen gegen den Auftraggeber an allen in seinem
Besitz stehenden Sachen oder sonstigen Werten das
uneingeschränkte Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht zu.
15. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene
Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, aus
welchem Titel immer, aufzurechnen.
EIGENTUMSVORBEHALT
16. Die vom Auftragnehmer hergestellten Ausarbeitungen
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vom
Auftraggeber zu leistenden Entgeltes samt aller
Nebengebühren sein Eigentum.
SONSTIGES
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder
dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, treten lediglich
diese ausser Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des
gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingung nach
sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw.
Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie dies dem
wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am ehesten gerecht ist.
Sollten im Falle des Verkaufes an Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung zwingenden
österreichischen Bestimmungen widersprechen, so treten an
deren Stelle die Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes.
18. Gerichtsstand ist Wien. Ist der Auftraggeber
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes so ist,
solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung
besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis mit der cyberlab digitale entwicklungen
gmbh gem § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen
Sprengel der Auftraggeber seinen Wohnsitz, seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.